Nachzügler an Kreuzung verliert Vorrang zur Räumung

Wer bei Grünlicht in eine Kreuzung einfährt und dann aufgrund eines Rückstaus den Kreuzungsbereich für längere Zeit nicht räumen kann, darf nicht auf seinen Status als bevorrechtigter "echter Nachzügler" vertrauen, wenn der Querverkehr bereits seit mehreren Sekunden Grünlicht hat. Er muss sich vergewissern, dass eine Kollision mit dem Querverkehr, der in die Kreuzung einfährt, ausgeschlossen ist, so das Oberlandesgericht Hamm in seinem Urteil vom 26.08.2016.