Heidelberger "Hard-Rock-Cafe" muss sich umbennen

Das Heidelberger "Hard-Rock-Cafe" gehörte nicht zu der weltweit bekannten "Hard-Rock"-Gruppe. Das Café bestand aber schon, bevor die Gruppe in Deutschland eine Marke anmeldete. Unter dem Namen geöffnet bleiben darf das Café trotzdem nicht mehr.

 

Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe entschied, das Heidelberger Restaurant dürfe nicht weiter unter dem Logo "Hard-Rock-Cafe Heidelberg" werben. Es müsse kenntlich gemacht werden, dass das Café nicht zu der bekannten Gruppe gehört. Zudem seien die Merchandising-Artikel, deren Vertrieb der Bundsgerichtshof bereits in einem früheren Urteil untersagte, zu vernichten.

 

Außerdem wurde das Cafe zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet. Auf einen Teil dieses Schadensersatzes verzichtete die Hard-Rock-Gruppe mit dem nun geschlossenen Vergleich. Dafür muss das nicht lizenzierte Heidelberger Hard Rock Cafe seinen Betrieb nun unter anderem Namen fortführen.