LAG Düsseldorf, Urteil vom 18.01.2011 (8 Sa 1274/10)
Nach dem Lebensalter gestaffelte Urlaubsansprüche im Manteltarifvertrag Einzelhandel Nordrhein-Westfalen verstoßen gegen das Verbot der Altersdiskriminierung. Das LAG Düsseldorf stellte fest, dass die Klägerin, der nach der tariflichen Regelung nur 34 Urlaubstage zuständen, wegen des Verstoßes gegen das Verbot der Altersdiskriminierung 36 Urlaubstage pro Jahr beanspruchen kann. Diese Angleichung nach oben entgegen der bestehenden tariflichen Regelung folge aus dem Grundsatz der effektiven und wirksamen Durchsetzung von EU-Rechtsvorgaben.
LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 15.12.2010
Einem Teilzeitwunsch muss unter Umständen auch dann stattgegeben werden, wenn die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit dazu führt, dass nicht im betriebsüblichen Wechsel in Vormittags- und Nachmittagsschicht gearbeitet wird. Das hat das LAG Schleswig-Holstein in einem einstweiligen Verfügungsverfahren am 15.12.2010 entschieden. Es gab damit dem Antrag einer Schneiderin statt, die nach dem Ende der Elternzeit für ihren Arbeitgeber nur noch in Teilzeit und zwar ohne Abdeckung der Nachmittagsschicht arbeiten wollte.
BAG, Urteil vom 14.12.2010 (9 AZR 631/09)
Das einem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber eingeräumte Recht zur privaten Nutzung eines Dienstwagens erlischt im Fall einer längeren Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers mit dem Ablauf der Entgeltfortzahlungspflicht des Arbeitgebers. Dies hat das BAG entschieden und einen Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung in einem Fall verneint, in dem der Arbeitgeber einem erkrankten Arbeitnehmer das diesem auch zur Privatnutzung überlassene Fahrzeug nach Ende des Entgeltfortzahlungszeitraums entzogen hatte. Denn da die Gebrauchsüberlassung Teil der geschuldeten Gegenleistung sei, bestehe eine Überlassungspflicht nur, soweit der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Arbeitsentgelt habe. Dies sei nicht mehr der Fall, wenn für den Arbeitgeber keine Entgeltfortzahlungspflicht mehr bestehe, so das BAG.
BAG, Urteil vom 08.12.2010 (10 AZR 671/09)
Leistet ein Arbeitgeber mehrere Jahre lang ein Weihnachtsgeld an einen Arbeitnehmer, ohne bei der Zahlung deutlich eine Bindung für die Zukunft auszuschließen, kann der Arbeitnehmer aus diesem regelmäßigen Verhalten grundsätzlich schließen, der Arbeitgeber wolle sich dauerhaft verpflichten. Dies geht aus dem Urteil des BAG vom 08.12.2010 hervor. Eine allgemeine Klausel im Arbeitsvertrag, die auf die fehlende rechtliche Verpflichtung zu der Leistung abstellt, kann nach Auffassung der Richter das Entstehen eines zukünftigen Rechtsanspruchs nicht verhindern, wenn sie unklar oder intransparent formuliert ist.
BAG, Urteil vom 16.11.2010 (9 AZR 573/09)
Ein Arbeitnehmer hat auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein berechtigtes Interesse daran, den Inhalt seiner fortgeführten Personalakte auf ihren Wahrheitsgehalt zu überprüfen. Das hat das BAG am 16.11.2010 entschieden. Im Rahmen seiner vertraglichen Rücksichtnahmepflicht habe der Arbeitgeber auf das Wohl und die berechtigten Interessen des Arbeitnehmers Rücksicht zu nehmen. Hierzu zähle auch das aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers resultierende Recht auf informationelle Selbstbestimmung.
LAG Hamm, Urteil vom 04.11.2010 (8 Sa 711/10)
Die außerordentliche Kündigung eines Mensa-Mitarbeiters wegen Verzehrs von Pommes Frites und Frikadellen ist nach einem Urteil des LAG Hamm vom 04.11.2010 unwirksam. Der behauptete Verzehr könne im vorliegenden Fall keinen wichtigen Grund für die fristlose Kündigung darstellen. Dabei seien insbesondere die 19-jährige Betriebszugehörigkeit und der Umstand, dass der Kläger nach den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes nur noch außerordentlich kündbar ist, zu berücksichtigen.
BVerwG, Urteil vom 28.10.2010 (2 C 10.09; 2 C 21.09)
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 28.10.2010 in zwei Fällen entschieden, dass Beamtinnen und Beamte, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, seit Juli 2009 Anspruch auf Zahlung des Familienzuschlags der Stufe 1 (so genannter Ehegattenzuschlag) haben. Denn auf Grund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts stehe fest, dass Ehe und Lebenspartnerschaft im Hinblick auf den Familienzuschlag der Stufe 1 als vergleichbar anzusehen seien.
BAG, Urteil vom 26.10.2010 (3 AZR 711/08)
Eine Dienstvereinbarung über das Ruhegeld ehemaliger Beschäftigter eines öffentlichen Nahverkehrsunternehmens bestimmt, dass sich das Ruhegeld bei einer Änderung des Einkommens der aktiv Beschäftigten erhöht oder vermindert. Das BAG entschieden, dass dies auch dann gelte, wenn die Verringerung des Arbeitsentgelts der aktiv Beschäftigten auf einer Verkürzung der regelmäßigen tariflichen Arbeitszeit beruht. Zweck der Dienstvereinbarung sei es, den Lebensstandard der Betriebsrentner entsprechend dem Verdienstniveau und dem Lebensstandard der Aktiven zu verändern. Dies entspreche den Grundsätzen von Recht und Billigkeit, sofern die bei Eintritt des Versorgungsfalles zu zahlende Ausgangsrente unberührt bleibe. Soweit die Dienstvereinbarung eine Verringerung der bereits erdienten Ausgangsrente ermögliche, sei die Regelung unbillig und deshalb unwirksam.
LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 29.09.2010 (3 Sa 233/10)
Verzehrt ein in einem Krankenhaus langjährig als Krankenpflegehelfer beschäftigter und bislang unauffälliger 56-jähriger Arbeitnehmer ein Stück einer Patientenpizza sowie einen nicht verbrauchten Rest einer Patientenportion Gulasch, rechtfertigt dies grundsätzlich nicht seine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung. Eine Abmahnung sei nur dann entbehrlich, wenn eine Verhaltensänderung nicht zu erwarten sei.
ArbG Berlin, Entscheidung vom 28.09.2010 (1 Ca 5421/10)
Das Arbeitsgericht Berlin hat eine fristlose Kündigung wegen des Verdachts des Pfandbonmissbrauchs für wirksam angesehen. In der Interessensabwägung berücksichtigte das Gericht, dass der Kläger 17 Jahre bei der Handelskette beschäftigt war, wertete es jedoch als sehr schwerwiegend, dass er als Kassierer dringende Verdachtsmomente gesetzt habe.
ArbG Kiel, Urteil vom 16.09.2010 (5 Ca 1030 d/10)
Bereitet ein Arbeitnehmer zusammen mit zwei weiteren Arbeitnehmern in einem betriebsratslosen Betrieb das Einladungsschreiben für die Wahlversammlung zur Wahl eines Wahlvorstandes während der Arbeitszeit vor, so kann er hierfür nicht vom Arbeitgeber abgemahnt werden.
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16.09.2010 (2 Sa 509/10)
Die Bahn muss eine Mitarbeiterin weiter beschäftigen, obwohl diese sie um rund 160 Euro betrogen hat. Die Zugabfertigerin hatte Bewirtungskosten für ihr 40. Dienstjubiläum falsch abgerechnet. Deswegen hatte ihr die Bahn fristlos gekündigt. Zu Unrecht, wie das LAG Berlin-Brandenburg entschieden hat. Zwar habe die Angestellte eine grobe Pflichtwidrigkeit begangen, die „an sich“ eine Kündigung rechtfertige. Bei der auf den Einzelfall bezogenen Interessenabwägung entschied das LAG aber dennoch zugunsten der Frau. Es verwies vor allem auf die lange beanstandungsfreie Beschäftigungszeit der Angestellten, die zu einem sehr hohen Maß an Vertrauenskapital geführt habe. Dieses sahen die Richter durch die einmalige Verfehlung noch nicht als vollständig zerstört an.
LAG Hessen, Urteil vom 16.09.2009 (17 Sa 900/09)
Ein Arbeitgeber kann verpflichtet sein, einem Mitarbeiter kostenfrei einen bestimmten Parkplatz zu überlassen, wenn die Entscheidung über den Entzug der Parkmöglichkeit eine unbillige Ermessensausübung durch den Arbeitgeber darstellt. Zwar habe grundsätzlich der Arbeitgeber das Recht, einen Parkplatz auszuwählen, so das Landesarbeitsgericht Hessen. Dies dürfe er aber nicht nach freiem Ermessen, freiem Belieben oder Gutdünken tun. Vielmehr müsse er die Entscheidung nach billigem Ermessen treffen. Fehle es hieran, binde die Parkplatzauswahl des Arbeitgebers den Mitarbeiter nicht.
LAG Hamm, Entscheidung vom 02.09.2010 (16 Sa 260/10)
Ein mittlerweile 41 Jahre alter Netzwerkadministrator hat im Streit um die Kündigung seines Arbeitsverhältnisses wegen «Stromdiebstahls» auch in zweiter Instanz obsiegt. Das Landesarbeitsgericht Hamm erachtet, wie schon das Arbeitsgericht Siegen, die ausgesprochene Kündigung für unwirksam. Wegen des geringen Schadens in Höhe von knapp 2 Cent und der langjährigen Betriebszugehörigkeit des Klägers hätte nach Ansicht des LAG eine Abmahnung genügt. Der Kläger hatte im Rechenzentrum seiner Arbeitgeberin für eineinhalb Stunden seinen Elektroroller aufgeladen.
BAG, Urteil vom 01.09.2010 (5 AZR 700/09)
Der Arbeitnehmer muss bei einer ordentlichen Arbeitgeberkündigung die Nichteinhaltung der objektiv richtigen Kündigungsfrist innerhalb der fristgebundenen Klage nach § 4 Satz 1 KSchG geltend machen, wenn sich die mit zu kurzer Frist ausgesprochene Kündigung nicht als eine solche mit der rechtlich gebotenen Frist auslegen lässt. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Bedürfe danach die Kündigung der Umdeutung in eine Kündigung mit zutreffender Frist, dann gelte die mit zu kurzer Frist ausgesprochene Kündigung nach § 7 KSchG als rechtswirksam und beende das Arbeitsverhältnis zum „falschen“ Termin, wenn die Kündigungsschutzklage nicht binnen drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung erhoben worden ist.
BAG, Urteil vom 19.08.2010 (8 AZR 466/09)
Die unmittelbare Benachteiligung wegen eines vom Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verpönten Merkmals muss in vergleichbarer Situation geschehen. Dies hat das Bundesarbeitsgericht am 19.08.2010 entschieden. Sei der „Beschäftigte“ erst Bewerber, so müsse seine Bewerbung mit der anderer Bewerber vergleichbar sein. Dies sei nach dem vom Arbeitgeber entwickelten Anforderungsprofil zu beurteilen, wenn dieses nach der allgemeinen Verkehrsanschauung plausibel erscheine, so das BAG.
LAG Hessen, Urteil vom 04.08.2010 (2 Sa 422/10)
Der Missbrauch von Bonuspunkten durch einen Mitarbeiter kann nicht immer ohne Abmahnung zum Ausspruch einer außerordentlichen oder ordentlichen Kündigung berechtigen. Zwar folgte das Gericht der Auffassung des Arbeitgebers, dass das Verhalten des Mitarbeiters einer Tankstelle, Tankbeträge fremder Kunden auf der Kundenkarte eines Kollegen zu verbuchen als schwerwiegendes Fehlverhalten einzustufen sei. Nach der jetzt veröffentlichten Entscheidung war allerdings eine Abmahnung oder ein vorheriger Hinweis auf die Missbrauchsfolgen nicht entbehrlich.
BAG, Urteil vom 22.07.2010 (8 AZR 144/09)
Gibt ein Arbeitnehmer zu, im Arbeitsverhältnis Unterschlagungen begangen zu haben, und unterzeichnet er vor einem Notar ein Schuldanerkenntnis, so kann er gegen dessen Wirksamkeit grundsätzlich nicht mit Erfolg einwenden, die Methoden zu seiner Überführung seien unzulässig gewesen. Dies hat das BAG am 22.07.2010 im Fall eines Verkäufers entschieden, der durch eine Videoauswertung überführt wurde.
LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 06.07.2010 (1 Sa 403e/09)
Wusste der Arbeitgeber nichts von einer Schwerbehinderteneigenschaft oder einem Neuantrag auf Feststellung einer Schwerbehinderung, muss ihm der schwerbehinderte Arbeitnehmer dieses innerhalb von drei Wochen nach Erhalt einer Kündigung mitteilen. Nach einem Urteil des LAG Schleswig-Holstein vom 06.07.2010 kann er sich ansonsten nicht auf den besonderen Kündigungsschutz berufen.
BAG, Urteil vom 10.06.2010 (2 AZR 541/09)
DAS BAG hat einer Klage einer Kassiererin stattgegeben und die ihr gegenüber ausgesprochene Kündigung für unwirksam erklärt. Die Kassiererin hatte zwei ihr nicht gehörende Pfandbons im Wert von insgesamt 1,30 Euro zum eigenen Vorteil eingelöst. Nach über 30 Jahren Betriebszugehörigkeit fand das BAG hätte eine Abmahnung ausgereicht.
LAG Köln, Urteil vom 14.05.2010 (4 Sa 1257/09)
Ein EDV-Administrator, dem fristlos gekündigt worden war, weil er E-Mails und Kalendereinträge des Vorstands seiner Arbeitgeberfirma eingesehen hatte, ist mit seiner Kündigungsschutzklage gescheitert. Das LAG stellte klar, dass ein EDV-Administrator seine Zugangsrechte nur für seine Aufgaben nutzen dürfe, die der Funktion des Computersystems dienten. Er dürfe nicht außerhalb dieser Aufgaben Inhalte fremder Datenbestände einsehen. Ein Missbrauch der Zugangsrechte könne eine fristlose Kündigung rechtfertigen, heißt es in dem Urteil.
LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 08.04.2010 (4 Sa 474/09)
Wenn ein Kraftfahrer zu einem Kundenvertreter mehrfach «Arschloch» sagt, rechtfertigt das nicht unbedingt seine fristlose Kündigung. Die notwendige Einzelfallprüfung und Interessenabwägung kann nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 08.04.2010 zu dem Ergebnis führen, dass eine Abmahnung ausreicht. Die Richter hielten dem Kläger in der am 20.10.2010 veröffentlichten Entscheidung zugute, dass er nicht wusste, wer sein Gegenüber war.
Deutscher Anwaltsverein, Stellungnahme vom 23.02.2010
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) sieht beim Arbeitnehmerdatenschutz weiteren Handlungsbedarf. Das bestehende Arbeitnehmerdatenschutzrecht im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und weiteren ergänzenden Gesetzen sei unzureichend. Ein großes Bedürfnis nach Rechtssicherheit gebe es auch im Zusammenhang mit der Nutzung von Telefon, E-Mail und Internet am Arbeitsplatz. Hintergrund der Stellungnahme ist die Diskussion um ein «Arbeitnehmerdatenschutzgesetz» mit klaren Regelungen für den Umgang mit Daten, die während des Beschäftigungsverhältnisses erhoben und verarbeitet werden.
LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 10.02.2010 (2 Sa 59/09)
Kritische Äußerungen über den Arbeitgeber können vom Grundrecht der freien Meinungsäußerung gedeckt sein. Das LAG Baden-Württemberg hat einem Maschinenbediener Recht gegeben, der von seinem Arbeitgeber gekündigt worden war, weil er diesem Ausbeutung und eine „menschenverachtende Jagd auf Kranke“ vorgeworfen hatte. Das Gericht erklärte die Kündigung des Arbeitnehmers für unwirksam und wies den Auflösungsantrag zurück. Zuvor hatte der Automobilhersteller bereits viermal erfolglos versucht, das Arbeitsverhältnis zu beenden.
BAG, Urteil vom 28.01.2010 (2 AZR 764/08)
Kann ein Arbeitnehmer in deutscher Sprache abgefasste Arbeitsanweisungen nicht lesen, kann dies eine ordentliche Kündigung rechtfertigen. Dies hat das BAG mit Urteil vom 28.01.2010 entschieden. Der Arbeitgeber dürfe von seinen Arbeitnehmern die Kenntnis der deutschen Schriftsprache verlangen, soweit sie für deren Tätigkeit erforderlich sei. Darin liege keine verbotene mittelbare Benachteiligung wegen der ethnischen Herkunft. Der Arbeitgeber verfolge ein legitimes Ziel im Sinne des AGG, wenn er beispielsweise aus Gründen der Qualitätssicherung schriftliche Arbeitsanweisungen einführt, so das BAG in seiner Begründung.
BAG, Urteil vom 10.12.2009 (2 AZR 534/08)
Grobe Beleidigungen des Arbeitgebers und bewusst wahrheitswidrige Tatsachenbehauptungen durch einen Arbeitnehmer in vertraulichen Gesprächen mit Arbeitskollegen rechtfertigen eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses nicht ohne weiteres. Der Arbeitnehmer darf regelmäßig darauf vertrauen, seine Äußerungen würden nicht nach außen getragen.
EuGH, Urteil vom 22.10.2009 (C-116/08)
Arbeitnehmer in Elternteilzeit sollen durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 22.10.2009 künftig besser geschützt werden. Die Entschädigung für einen in Vollzeit angestellten Arbeitnehmer, der während seiner Elternzeit auf Teilzeitbasis entlassen wird, berechne sich auf der Grundlage seines Vollzeitgehalts, entschieden die Luxemburger Richter im Fall einer belgischen Arbeitnehmerin. Eine Verkürzung der sich aus dem Arbeitsverhältnis ergebenden Rechte im Fall einer Elternteilzeit könnte den Arbeitnehmer davon abhalten, eine Elternzeit zu nehmen oder den Arbeitgeber dazu anhalten, bevorzugt diejenigen zu entlassen, die sich in Elternteilzeit befinden, heißt es in der Begründung.
LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 15.09.2009 (2 Sa 105/09)
Klagt der Arbeitnehmer erfolgreich gegen eine sozialwidrige Kündigung, kann er die gerichtliche Auflösung seines Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung verlangen, wenn das Verhalten des Arbeitgebers im Zusammenhang mit dem Ausspruch der Kündigung je nach den Umständen geeignet ist, die Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu begründen. Dies kann nach einem Urteil des LAG Schleswig-Holstein dann der Fall sein, wenn der Arbeitgeber durch Aufstellung völlig haltloser Kündigungsgründe einer Pflegekraft jegliches Verantwortungsbewusstsein abspricht.
BAG, Urteil vom 23.06.2009 (2 AZR 606/08)
Das Weisungsrecht des Arbeitgebers beinhaltet nicht die Befugnis, den Arbeitnehmer zur Teilnahme an einem Personalgespräch zu verpflichten, bei dem es ausschließlich um eine bereits abgelehnte Vertragsänderung (hier: Absenkung der Arbeitsvergütung) gehen soll. Das entschied das BAG.
LAG Hessen, Urteil vom 17.09.2008 (8 Sa 548/08)
Ein Arbeitgeber ist nicht berechtigt, einem Arbeitnehmer nur deshalb zu kündigen, weil dieser die Zutrittskarte eines erkrankten Arbeitskollegen benutzt hat, um ein vom Arbeitgeber bezuschusstes Kantinenmittagessen zu bekommen. Sei zuvor keine Abmahnung ausgesprochen worden, komme weder eine außerordentliche noch eine ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses in Betracht, so das LAG Hessen.
BGH, Urteil vom 09.02.2011 (VIII ZR 155/10)
Befindet sich eine vermietete Wohnung in einem Wohnblock, der sich in einem schlechten Bauzustand befindet und heutigen Wohnvorstellungen nicht mehr entspricht, so kann der Vermieter das Mietverhältnis kündigen, um den Wohnblock abreißen und an dessen Stelle neue, bedarfsgerechte Mietwohnungen errichten zu können. Dies ergibt sich aus einem Urteil des BGH vom 09.02.2011, mit dem das Gericht zu den Voraussetzungen einer Verwertungskündigung Stellung genommen hat.
BGH, Urteil vom 14.07.2010 (VIII ZR 45/09)
Der BGH hat bei einer eigenmächtigen („kalten“) Wohnungsräumung die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters für die Folgen einer solchen Räumung angenommen. Denn die nicht durch einen gerichtlichen Räumungstitel gedeckte eigenmächtige Inbesitznahme einer Wohnung und deren eigenmächtiges Ausräumen durch den Vermieter stellten eine unerlaubte Selbsthilfe im Sinne des § 229 BGB dar. Das gelte selbst dann, wenn der gegenwärtige Aufenthaltsort des Mieters unbekannt und ein vertragliches Besitzrecht des Mieters infolge Kündigung entfallen sei. Der Vermieter müsse sich auch in diesen Fällen - gegebenenfalls nach öffentlicher Zustellung der Räumungsklage - einen Räumungstitel beschaffen und aus diesem vorgehen.
BGH, Urteil vom 13.07.2010 (VIII ZR 129/09; VIII ZR 291/09)
Bei der Frist zur Zahlung der Miete bis zum dritten Werktag eines jeden Monats zählt der Sonnabend nicht mit. Die Karenzzeit von drei Werktagen, die dem Mieter für die Zahlung der Miete zum Beginn des Monats eingeräumt werde, mildere im Interesse des Mieters die zugunsten des Vermieters begründete Vorleistungspflicht ab und müsse dem Mieter ungeschmälert zur Verfügung stehen.
BGH, Urteil vom 09.06.2010 (VIII ZR 294/09)
Eine Klausel in einem Wohnraummietvertrag, die dem Mieter die Pflicht zur Vornahme von Schönheitsreparaturen auferlegt, ohne dass ihm die Möglichkeit zur Vornahme dieser Arbeiten in Eigenleistung offen steht, ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam.
BGH, Urteil vom 17.03.2010 (VIII ZR 70/09)
Unrichtige Angaben des Vermieters im Kündigungsschreiben, durch welches er Eigenbedarf geltend macht, können zur materiellen Unbegründetheit der Eigenbedarfskündigung führen, haben jedoch nicht zur Folge, dass die Kündigung der Begründung ermangelt und deshalb bereits formell unwirksam ist.
BGH, Beschluss vom 19.01.2010 (VIII ZR 80/09)
Der Mieter preisfreien Wohnraums hat grundsätzlich keinen Anspruch gegen den Vermieter auf Überlassung von Fotokopien der Abrechnungsbelege zur Betriebskostenabrechnung. Ein solcher Anspruch kann ihm ausnahmsweise dann zustehen, wenn ihm die Einsichtnahme in die Abrechnungsunterlagen in den Räumen des Vermieters nicht zugemutet werden kann.
BGH, Urteil vom 08.04.2009 (VIII ZR 231/07)
Täuscht ein Vermieter dem Mieter Eigenbedarf vor und zieht der Mieter aus, weil er annimmt, dies tun zu müssen, kann dies Schadensersatzansprüche des Mieters begründen. Nicht ausschlaggebend ist, ob die Kündigung aus formalen Gründen unwirksam ist.
BGH, Urteil vom 11.03.2009 (VIII ZR 127/08)
Die Sperrfristen des § 577 a BGB gelangen nach einer Wohnungsumwandlung nicht zur Anwendung, wenn die Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses erfolgt, weil die Wohnung für eine Betreuungsperson benötigt wird, die nicht dem Haushalt des Vermieters angehört. Es handele sich nicht um eine Kündigung wegen Eigenbedarfs, stellte der BGH klar.
BGH, Urteil vom 28.11.2007 (VIII ZR 145/07)
Die ordentliche Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum durch den Vermieter wegen schuldhafter nicht unerheblicher Vertragsverletzung des Mieters gemäß § 573 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB setzt keine Abmahnung des Mieters durch den Vermieter voraus. Allerdings kann der Abmahnung für die Kündigung ausnahmsweise insofern Bedeutung zukommen, als erst ihre Missachtung durch den Mieter dessen Vertragsverletzung das für die Kündigung erforderliche Gewicht verleiht. Dies entschied der BGH im Rahmen einer Räumungsklage wegen Zahlungsverzugs.
BGH, Urteil vom 30.11.2010 (VI ZR 15/10)
Nach Ansicht des Bundesgerichtshofes stellt ein 300 Meter vor dem Auffahrunfall durchgeführter Fahrstreifenwechsel auf der Ausfahrt einer Autobahn keinen typischen Geschehensablauf dar, der zur Annahme eines Anscheinsbeweises für einen Auffahrunfall führen würde.
November 2010
Deutschlands Raser lieben ihn: Ein Richter aus dem westfälischen Herford spricht neuerdings jeden Temposünder frei. Der Verkehrsjurist Helmut Knöner vermutet Geldschneiderei als Motiv vieler Radarfallen: «Die Gefahr der Abzocke ist da», sagte Knöner am 10.11.2010 der Nachrichtenagentur dpa. Der Automobilclub ADAC und Verkehrsexperten reagierten mit Skepsis.
BVerfG, Urteil vom 05.07.2010 (Az. 2 BvR 759/10)
In letzter Zeit äußerte eine Reihe von Gerichten Zweifel an der Rechtmäßigkeit von Bild- und Videoaufnahmen zur Verfolgung von Verkehrsverstößen. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Anfertigung von Bildaufnahmen zum Beweis von Verkehrsverstößen rechtmäßig ist. Zwar stellen die Aufnahmen einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar. Der Zweck dieser Verkehrsüberwachungsmaßnahmen, nämlich die Aufrechterhaltung der Sicherheit des Straßenverkehrs, rechtfertigt jedoch die Beschränkung der grundrechtlichen Freiheiten. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es sich nicht um verdeckte Datenerhebungen handelt, sondern dass nur für jedermann wahrnehmbare Vorgänge auf öffentlichen Straßen aufgezeichnet werden. Zudem zielt die Maßnahme nicht auf Unbeteiligte, sondern ausschließlich auf Fahrzeugführer, die durch Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit selbst Anlass zur Anfertigung von Bildaufnahmen geben. Auch entfaltet die Maßnahme über die letztlich bezweckte Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten hinaus grundsätzlich keine belastenden Wirkungen für den Betroffenen, da verfahrensrechtlich die Kennzeichnung und Löschung der Daten hinreichend geregelt sind.
BayVGH, Urteil vom 02.03.2010 (11 CS 09.2446)
Ergeben sich bei einem Führerscheininhaber 18 oder mehr Punkte im Verkehrszentralregister, so gilt er als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen; die Fahrerlaubnisbehörde hat ihm dann die Fahrerlaubnis zu entziehen (§ 4 Abs. 3, Satz 1, Nr. 3 StVG). Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte sich mit der Frage zu befassen, welcher Zeitpunkt maßgeblich ist, in dem sich die Punktezahl “ergeben” hat. Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass es allein auf den Zeitpunkt des letzten, mit Punkten sanktionierten Verkehrsverstoßes ankommt. Daher ist es für die Entscheidung unerheblich, wenn sich zwischen dem Verkehrsverstoß und der Entziehung der Fahrerlaubnis der Punktestand reduziert, weil der betroffene Kraftfahrer inzwischen ein nach Erreichen von 14 Punkten angeordnetes Aufbauseminar besucht hat.
OLG Nürnberg, Urteil vom 07.12.2009 (Az. 1 St OLG Ss 232/2009)
Wird bei einem angetrunkenen Autofahrer eine Blutentnahme nicht - wie gesetzlich vorgeschrieben - vom Richter, sondern von einem Polizeibeamten angeordnet und liegt auch keine “Gefahr in Verzug” vor, kann das Ergebnis (hier 1,85 Promille) nicht im Strafverfahren verwendet werden. Dies bedeutet jedoch nicht, dass der Betroffene freigesprochen werden muss. Eine Verurteilung wegen der Trunkenheitsfahrt kann in einem derartigen Fall auch auf den vorher durchgeführten Atemalkoholtest gestützt werden, wenn neben der hohen Blutalkoholkonzentration deutliche Ausfallerscheinungen bei dem Fahrer festgestellt wurden. Dies wurde in dem konkreten Fall bejaht. Der Autofahrer machte einen deutlich benommenen Eindruck und wollte mit dem Unfallfahrzeug, das nur noch drei Räder hatte, vor den Polizisten flüchten.
BVerfG, Beschluss vom 11.08.2009 (2 BvR 941/08)
Wird eine Geschwindigkeitsmessung mittels Videoaufzeichnung als Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG auf eine Verwaltungsvorschrift (hier: Erlass) gestützt, verstößt dies gegen das aus dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) folgende Willkürverbot. Dies hat das Bundesverfassungsgericht mit jetzt bekannt gewordenem Beschluss vom 11.08.2009 entschieden. Zwar könne das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung im überwiegenden Allgemeininteresse eingeschränkt werden. Dazu bedürfe es aber eines formellen Gesetzes, das dem rechtsstaatlichen Gebot der Normenklarheit entspricht und verhältnismäßig ist, so das BVerfG in seiner Begründung.
Ein Unfallgeschädigter kann nach Ansicht des Bundesgerichtshofes (fiktiv) die vom Sachverständigen geschätzten Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts in der Regel nur abrechnen, wenn er das Fahrzeug mindestens sechs Monate weiternutzt und zu diesem Zweck – falls erforderlich – verkehrssicher (teil-)reparieren lässt.
AG München, Urteil vom 10.12.2009 (223 C 27643/09)
Ein Reiseabbruch liegt nur vor, wenn eine Reise beendet wird. Wird diese nur vorläufig eingestellt, um später wieder aufgenommen zu werden, liegt eine bloße Unterbrechung vor. Eine solche wird im Regelfall von der Reiserücktrittsversicherung nicht umfasst, befand das Amtsgericht München in einem am 29.11.2010 veröffentlichten, jetzt rechtskräftigen, Urteil. Denn abgesichert werde grundsätzlich der Totalverlust der gesamten Reise. Dies werde auf den Abbruch ausgeweitet. Eine zusätzliche Erweiterung auf eine Unterbrechung sei dagegen nicht gewollt (Urteil vom 10.12.2009, Az.: 223 C 27643/09).
BGH, Beschluss vom 09.12.2010 - Xa ZR 80/10.
Der Bundesgerichtshof hat ein Verfahren ausgesetzt, in dem die Parteien um eine Ausgleichszahlung nach der europäischen Fluggastrechteverordnung streiten, um den Gerichtshof der EU anzurufen. Dieser soll klären, wie es sich mit den Ausgleichsansprüchen bei verspäteter Ankunft am Endziel verhält.
Rechtsanwaltsgesellschaft m.b.H.
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Insbesondere Banken und Finanzdienstleister zählen neben zahlreichen mittelständischen Unternehmen seit Jahren zum festen Kundenstamm
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Mit viel Fantasie und Emotion eröffnen sich die Kinder den Weg in die neue Sprache Englisch.
Englisch für Kinder mit dem kleinen Troll