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Gesetzliche Neuregelungen im November 2005

In Deutschland wurde am 01.11.2005 als erstem Land in der Europäischen Union der elektronische Reisepass mit biometrischen Merkmalen eingeführt. Weitere gesetzliche Neuerungen zum 01.11.2005 kommen u.a. mit dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz, das es Kapitalanlegern ermöglicht, kollektive Musterverfahren zu führen und dem Gesetz zur Unternehmensintegrität (UMAG), das die Haftung der Vorstände und Aufsichtsräte umgestaltet.

Elektronische Reisepässe

Mit den neuen elektronischen Reisepässen wird nach Angaben der Bundesregierung ein Höchststand an Fälschungssicherheit und Schutz vor Passmissbrauch erreicht. In ihrem vorderen Deckel werden die Pässe einen Chip enthalten, in dem zunächst ein digitales Foto gespeichert wird. Ab März 2007 werden darüber hinaus zwei Fingerabdrücke gespeichert. Der so genannte e-Pass soll eine Beschleunigung der Kontrolle ermöglichen und damit Erleichterungen im Reiseverkehr bringen.

Bereits ausgegebene Pässe behalten auch nach dem 01.11.2005 ihre bis zu zehnjährige Gültigkeit. Der neue Pass kostet aufgrund der erhöhten Herstellungskosten anstatt bisher 26 jetzt 59 Euro und ist auch zehn Jahre gültig.

Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz

Mit dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz wird erstmals ein Musterverfahren im Zivilprozess gesetzlich verankert. Das Gesetz ist deshalb auch zunächst auf fünf Jahre befristet. Bewährt es sich, kann es als allgemeine Regelung für Massenverfahren in die Zivilprozessordnung aufgenommen werden. Durch die Einführung von Musterverfahren sollen nach Angaben der Bundesregierung künftig Schadensersatzklagen von Kapitalanlegern wegen falscher oder unterlassener Kapitalmarktinformationen gebündelt und beschleunigt werden. Tatsachen- und Rechtsfragen, die sich in mindestens zehn individuellen Schadensersatzprozessen gleichlautend stellen, sollen einheitlich durch das Oberlandesgericht mit Bindungswirkung für alle Kläger entschieden werden. Ziel sei eine verbesserte Rechtsdurchsetzung für den einzelnen Anleger sowie die Steigerung der Effizienz des gerichtlichen Verfahrens.

Änderung der Rahmenbedingungen für Aktiengesellschaften

Das Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) modernisiert und verändert die Rahmenbedingungen von Aktiengesellschaften. Eines der Kernanliegen des Gesetzes ist die Erleichterung der Schadensersatzklage der Gesellschaft gegen Vorstände und Aufsichtsräte wegen Unredlichkeiten und groben Rechtsverstößen. Nach der Neuregelung können Minderheitsaktionäre unter erleichterten Voraussetzungen die Klage erzwingen. Die Schwelle für die Minderheitenklage liegt bei 100.000 Euro Nennbetrag der Aktien.

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