Die Regel ist klar : Wer 18 Punkte hat , muss den Führerschein abgeben und bekommt ihn erst wieder, wenn er die medizinisch-psychologische Untersuchung besteht. Jetzt soll ein Fahrer mit nur acht Punkten zum Test.
Das Verwaltungsgericht München verurteilte einen Mann zur Autofahrer-Höchststrafe, der in neun Monaten dreimal beim zu schnellen Fahren erwischt worden war. Insgesamt kassierte er hierfür acht Punkte.
Die Richter bestätigten die Entscheidung der Behörden, eine MPU anzuordnen, weil die Verkehrsverstöße des bis dahin unauffälligen Kraftfahrer in einem so kurzen Zeitraum lagen.
Dies zeige ,dass dem Fahrer die nötige Einsicht in die Gefährlichkeit des zu schnellen Fahrens fehle ( VG München, veröffentlicht in DAR 2007, 167 ).
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