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Securenta-Sparer sollen nachzahlen

Insolvenzverwalter fordert mehr Geld von Anlegern der Göttinger Gruppe

Im Fall der insolventen Göttinger Gruppe bahnt sich für die Anleger ein zweiter Schock an. Der Insolvenzverwalter der Securenta AG, eines Teils der Göttinger Gruppe, wird in Kürze damit beginnen, Anleger zur Vertragserfüllung aufzufordern. Dies bedeute, sie müssten weiterhin in ihre Sparverträge einzahlen.

Die Securenta AG hat vor der Insolvenz Anfang Juni vorwiegend laufende Rentensparpläne verkauft. Das Deutsche Institiut für Anlegerschutz (DIAS) hatte den Betroffenen nach Bekanntwerden der Zahlungsunfähigkeit empfohlen, die Ratenzahlungen an die Göttinger Gruppe einzustellen und die Verträge zu kündigen.

Mit den drohenden Zahlungsaufforderungen müssen die Sparer ihren vermutlich ohnehin bereits verlorenen Einzahlungen nun weiteres Geld folgen lassen, von dem unklar ist, ob und wann sie es wiedersehen. Ein vergleichbarer Fall ist die Insolvenz der Hanseatischen AG, die im Jahre 1997 Insolvenz angemeldet hat. Es ist nämlich Aufgabe des Insolvenzverwalters alle ausstehenden Forderungen einzuziehen. Des weiteren kann der Insolvenzverwalter auch bereits geleistete Ausschüttungen durch die Göttinger Gruppe zurückfordern. Die Göttinger Gruppe hat in den vergangenen Jahren sogenannte atypische stille Beteiligungen als Altersversorgung angeboten. Bei dieser Art der Beteiligung sind Anleger nicht nur am Gewinn beteiligt, sondern haften auch für Risiken des Unternehmens. Die Göttinger Gruppe hat mehr als 1 Mrd. € eingesammelt. Die Kanzlei Altmann & Keller Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist in mehreren Fällen schon erfolgreich gegen die Göttinger Gruppe vorgegangen. Es ist auch in diesem Fall anzuraten, sich in jedem Fall gegen die Zahlungen zu wehren. Das wichtigste Gegenargument hierbei ist, dass die Anleger von der Securenta arglistig getäuscht worden sind. Wichtig ist auch, dass die Forderungen gegen die Securenta oder gegen die Göttinger Gruppe bis zum 20. September 2007 beim Insolvenzverwalter angemeldet werden müssen.

Weitere Informationen:

Pressemitteilung von Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft

„Atypisch stille Gesellschafter müssen ihre Rechte wahren – es können Nachschusspflichten drohen.” (PDF-Datei / 1,4 MB)

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