Cybermobbing: Verurteilung einer 14-jährigen

Eine Schülerin hatte ihren Lehrer ohne dessen Kenntnis im Klassenraum fotografiert und das Bild auf ihrer Facebook-Seite mit dem Satz „Behinderter Lehrer ever“ veröffentlicht. Dafür hat das Amtsgericht Düsseldorf die 14-Jährige jetzt zu gemeinnütziger Arbeit verurteilt.

Cybermobbing unter Schülern ist ein bekanntes Phänomen

Cybermobbing ist eine Sonderform des Mobbings. Cybermobbing weist im Grunde die gleichen Tatumstände auf, es bedient sich lediglich anderer Methoden. Die Täter(innen) nutzen Internet- und Mobiltelefondienste zum Bloßstellen und Schikanieren ihrer Opfer. Hierzu zählen im Internet E-Mail, Online-Communities, Mikrobloggs, Chats (Chatrooms, Instant Messenger), Diskussionsforen, Gästebücher und Boards, Video- und Fotoplattformen, Websites und andere Anwendungen. Mobiltelefone werden für Mobbingaktivitäten genutzt, um die Opfer mit Anrufen, SMS, MMS oder E-Mails zu tyrannisieren. Die multimediale Ausstattung der Mobiltelefone mit Foto- und Videokamera, Sprachaufzeichnungsmöglichkeit und Internetzugang gibt jungen Menschen im Kontext des Mobbings leicht nutzbare Technologien an die Hand.

Das Internet scheint die Hemmschwelle für Mobbingaktivitäten zu senken. Viele  Jugendliche trauen sich in der scheinbar anonymen virtuellen Welt eher Beleidigungen oder Bloßstellungen von Menschen zu vollziehen. Dabei gibt es einen fließenden Übergang von „Spaß“ oder „Neckereien“ zur Gewaltausübung im Sinne von Mobbing. Mit Aussagen wie „Das war doch nicht ernst gemeint, das war nur Spaß“ verdeutlichen junge Menschen, dass ihnen häufig das notwendige Unrechtsbewusstsein, die erforderliche Sensibilität für ihr eigenes Handeln fehlt. Andererseits erleben sie in Schule, sozialem Umfeld, Medien und Politik Erscheinungen und Personen, die durch vergleichbares Handeln den Eindruck entstehen lassen, dass es „in Ordnung“ sei, andere bloßzustellen oder zu beleidigen.