Übertragung von Immobilien

Das Gesetz sieht für die Übertragung von Vermögenswerten - auch von Immobilien - auf die nächste Generation in der Regel die gesetzliche Erbfolge vor. Das Gesetz lässt jedoch die Möglichkeit zu, die Vermögensnachfolge weitgehend individuell zu gestalten. 

 

Die Vermögensnachfolge selbst kann auf zwei verschiedene Arten erfolgen. Zum einen kann bereits zu Lebzeiten eine Übertragung von Vermögenswerten durch Schenkung bzw. Überlassung erfolgen (sog. vorweggenommene Erbfolge).

 

Zum anderen kann die Vermögensnachfolge zum Todeszeitpunkt vorab individuell gestaltet werden, klassischerweise durch ein Testament.

 

Beide Vorgehensweisen haben Vor- und Nachteile und zum Teil auch gänzlich unterschiedliche Auswirkungen, sodass keiner der angesprochenen Wege pauschal als besser bezeichnet werden kann. Gründe für eine vorweggenommene Erbfolge durch Übertragung der Immobilie auf die Kinder oder Dritte zu Lebzeiten liegen vor allem in den Gestaltungsmöglichkeiten und der Ausnutzung von steuerlichen Vorteilen. Vielfach ist eine kombinierte Lösung zwischen vorweggenommener Erbfolge und Testament vorteilhaft. Hierbei sind zahlreiche Gesetzesvorschriften zu beachten, um die richtige Regelung zu treffen. Ohne Beratung ist dies vielfach nicht möglich.