Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht sind Erfahrung und eine hohe Spezialisierung erforderlich und für eine erfolgreiche Vertretung maßgeblich.

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  • Erstellung von Arbeitsverträgen 
  • Durchsetzung und Abwehr von Abmahnungen
  • Durchsetzung und Abwehr von Kündigungen (Kündigungsverfahren)
  • Durchsetzung von Ansprüchen auf Urlaubs- und Überstundenabgeltung
  • Durchsetzung und Abwehr von Versetzungsmaßnahmen
  • Vertretung bei Mobbing-Fällen
  • Erstellung und Prüfung des Arbeitszeugnisses

Aktuelles zum Arbeitsrecht


Arbeitsrecht Urlaub Verlust Urlaubstage

27.04.2021 - Bundesarbeitsgericht: Eine tabellarische Darstellung und Bewertung stichwortartig beschriebener Tätigkeiten nach „Schulnoten“ genügt nicht den Anforderungen eines qualifizierten Zeugnisses nach § 109 GewO

Der Arbeitgeber erfüllt den Zeugnisanspruch eines Arbeitnehmers nach § 109 GewO regelmäßig nicht dadurch, dass er Leistung und Verhalten des Arbeitnehmers im Arbeitsverhältnis in einer an ein Schulzeugnis angelehnten tabellarischen Darstellungsform beurteilt. Die zur Erreichung des Zeugniszwecks erforderlichen individuellen Hervorhebungen und Differenzierungen in der Beurteilung lassen sich regelmäßig nur durch ein im Fließtext formuliertes Arbeitszeugnis angemessen herausstellen, so das BAG in seinem Urteil vom 27.04.2021 - 9 AZR 262/20.
Der Arbeitnehmer hat bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch nach § 109 Abs. 1 Satz 1 GewO auf ein schriftliches Zeugnis, das nach § 109 Abs. 1 Satz 2 GewO Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit (einfaches Zeugnis) enthalten muss. Der Arbeitnehmer kann gemäß § 109 Abs. 1 Satz 3 GewO verlangen, dass sich die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis (qualifiziertes Zeugnis) erstrecken. § 109 Abs. 2 GewO sieht vor, dass das Zeugnis klar und verständlich formuliert sein muss und keine Merkmale oder Formulierungen enthalten darf, die den Zweck haben, eine andere als aus der äußeren Form oder dem Wortlaut ersichtliche Aussage über den Arbeitnehmer zu treffen. Sowohl der gesetzlich geschuldete Inhalt des Zeugnisses als auch dessen äußere Form richten sich nach den mit ihm verfolgten Zwecken (ständige Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts u.a. mit Urteil vom 15.11.2011

Arbeitsrecht Urlaub Verlust Urlaubstage

08.01.2021 - Ist Covid-19 eine Berufskrankheit?

Ist Covid-19 eine Berufskrankheit? Eine Erkrankung durch den Virus Covid-19 kann als Berufskrankheit anerkannt werden, wenn die erkrankte Person „im Gesundheitsdienst, in der Wohlfahrtspflege oder in einem Laboratorium tätig oder durch eine andere Tätigkeit der Infektionsgefahr in ähnlichem Maße besonders ausgesetzt war.“ Die geltende Liste der Berufskrankheiten schließt unter „Infektionskrankheiten“ (Nr. 3101) somit eine Covid-19-Erkrankung ein, wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 6. Januar vermeldete.
Andreas Babor, Fachanwalt für Arbeitsrecht: "Die Schwere des Krankheitsverlaufs ist hierbei unerheblich. Folgeschäden sind ebenfalls grundsätzlich durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert."

Arbeitsrecht Urlaub Verlust Urlaubstage

07.07.2020 - Bundesarbeitsgericht fragt EuGH zum Verfall von Urlaubsansprüchen

Der EuGH soll auf Vor­la­ge des Bun­des­ar­beits­ge­richts klä­ren, ob und unter wel­chen Vor­aus­set­zun­gen der An­spruch auf be­zahl­ten Jah­res­ur­laub einer im Ver­lauf des Ur­laubs­jah­res ar­beits­un­fä­hig er­krank­ten Ar­beit­neh­me­rin bei seit­her un­un­ter­bro­chen fort­be­stehen­der Ar­beits­un­fä­hig­keit 15 Mo­na­te nach Ab­lauf des Ur­laubs­jah­res oder ge­ge­be­nen­falls zu einem spä­te­ren Zeit­punkt ver­fal­len kann. Die glei­che Frage stel­le sich auch bei Ein­tritt der vol­len Er­werbs­min­de­rung.

 

Das BAG ist der Ansicht, dass es für die Entscheidung, ob die Urlaubsansprüche der Kläger  verfallen sind, auf die Auslegung von Unionsrecht ankommt. Deshalb hat es den EuGH um Klärung und Vorabentscheidung zu dieser Frage gebeten. Nach § 7 Abs. 3 BUrlG müsse Urlaub im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung des Urlaubs auf die ersten drei Monate des folgenden Kalenderjahres sei nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigten. Diese Bestimmung hat das BAG bereits verschiedentlich unionsrechtskonform ausgelegt. Im Anschluss an die Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 06.11.2018 hatte das BAG erkannt, dass der Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub grundsätzlich nur dann nach § 7 Abs. 3 BUrlG am Ende des Kalenderjahres oder eines zulässigen Übertragungszeitraums erlischt, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zuvor konkret aufgefordert hat, seinen Urlaub rechtzeitig im Urlaubsjahr zu nehmen, und ihn darauf hingewiesen hat, dass dieser andernfalls verfallen kann, und der Arbeitnehmer den Urlaub dennoch aus freien Stücken nicht genommen hat.

 

Verfall des gesetzlichen Urlaubsanspruches bei fortdauernder Arbeitsunfähigkeit nach 15-Monaten

 

Für den Fall, dass der Arbeitnehmer im Urlaubsjahr aus gesundheitlichen Gründen an seiner Arbeitsleistung gehindert war, sei § 7 Abs. 3 BUrlG gemäß der Entscheidung des EuGH vom 22.11.2011 außerdem dahin zu verstehen, dass gesetzliche Urlaubsansprüche bei fortdauernder Arbeitsunfähigkeit 15 Monate nach dem Ende des Urlaubsjahres erlöschen.

 

Gilt die 15-Monatsfrist auch bei fehlender Belehrung des Arbeitgebers?

 

Für die Entscheidung der Rechtstreite bedürfe es nunmehr einer Klärung der Frage durch den EuGH, ob das Unionsrecht den Verfall des Urlaubsanspruchs nach Ablauf dieser 15-Monatsfrist oder gegebenenfalls einer längeren Frist auch dann gestattet, wenn der Arbeitgeber im Urlaubsjahr seine Mitwirkungsobliegenheiten nicht erfüllt hat, obwohl der Arbeitnehmer den Urlaub bis zum Eintritt der Arbeitsunfähigkeit zumindest teilweise hätte nehmen können.

 

BAG, Urteil vom 07.07.2020 - Az.: 9 AZR 401/19; 9 AZR 245/9


Arbeitsrecht Urlaub Verlust Urlaubstage

25.06.2020 - Bundesarbeitsgericht: Auskunftsrecht zum Einkommen der Kollegen auch für Selbstständige

Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass neben Ar­beit­neh­mern auch Selbst­stän­di­ge, die ihr Ein­kom­men vor­wie­gend von einem Ar­beit­ge­ber be­zie­hen, einen An­spruch auf In­for­ma­tio­nen zum Ver­dienst ihrer Kol­le­gen mit ver­gleich­ba­ren Auf­ga­ben haben. Das Aus­kunfts­recht besteht auch für ar­beit­neh­mer­ähn­lich Be­schäf­tig­te.

 

BAG, Urteil vom 26.06.2019 - Az.: 5 AZR 145/19


Arbeitsrecht Urlaub Verlust Urlaubstage

27.02.2020 - Bundesarbeitsgericht: Kündigung ist bei fehlerhafter Massenentlassungsanzeige unwirksam

Die Kün­di­gun­gen des bei der in­sol­ven­ten Flug­ge­sell­schaft Air Ber­lin an­ge­stell­ten Cock­pit-Per­so­nals sind wegen feh­ler­haf­ter Mas­sen­ent­las­sungs­an­zei­ge un­wirk­sam. Dies hat das Bun­des­ar­beits­ge­richt er­neut klar­ge­stellt. Das Ge­richt wies dar­auf hin, dass die Mas­sen­ent­las­sungs­an­zei­ge bei der Agen­tur für Ar­beit zu er­stat­ten sei, in deren Be­zirk die Aus­wir­kun­gen der Mas­sen­ent­las­sung auf­tre­ten. Im ent­schie­de­nen Fall sei der ma­ß­geb­li­che Be­triebs­be­griff der Mas­sen­ent­las­sungs­richt­li­nie ver­kannt und des­we­gen die An­zei­ge nicht für den rich­ti­gen Be­trieb er­stat­tet wor­den.

 

BAG, Urteil vom 27.02.2020 - Az.: 8 AZR 215/19


Arbeitsrecht Urlaub Verlust Urlaubstage

26.06.2019 - Bundesarbeitsgericht: Pauschalvergütung von Überstunden durch Betriebsvereinbarung ist unwirksam

Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass 

 

1. Ein Arbeitnehmer kann einen Aufhebungsvertrag, durch den das Arbeitsverhältnis beendet wird, auch dann nicht widerrufen, wenn er in der Privatwohnung abgeschlossen wurde.

2. Ein solcher Aufhebungsvertrag kann jedoch unwirksam sein, falls er unter Missachtung des Gebots fairen Verhandelns zustande gekommen ist.

 

BAG, Urteil vom 26.06.2019 - Az.: 5 AZR 452/18


Arbeitsrecht Urlaub Verlust Urlaubstage

07.02.2019 - Bundesarbeitsgericht: Kein Widerruf von außerhalb der Geschäftsräume abgeschlossenen Aufhebungsverträgen

Eine tarifvertragsersetzende Betriebsvereinbarung ist unwirksam, soweit sie bestimmt, dass Mitarbeiter, die im Rahmen vereinbarter Vertrauensarbeitszeit regelmäßig Mehrarbeit leisten, als Ausgleich hierfür pauschal eine näher bestimmte Anzahl freier Arbeitstage im Kalenderjahr erhalten. Diese Regelung bestimme die Voraussetzungen des Mehrarbeitsausgleichs nicht hinreichend klar und verletze zudem den betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, so das Bundesarbeitsgericht. 

 

BAG, Urteil vom 07.02.2019 - Az.: 6 AZR 75/18


Arbeitsrecht

23.01.2019 - Bundesarbeitsgericht zur sachgrundlosen Befristung

Die sachgrundlose Befristung eines Arbeitsvertrags ist nach § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG nicht zulässig, wenn zwischen dem Arbeitnehmer und der Arbeitgeberin bereits acht Jahre zuvor ein Arbeitsverhältnis von etwa eineinhalbjähriger Dauer bestanden hat, das eine vergleichbare Arbeitsaufgabe zum Gegenstand hatte.

 

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23.01.2019, Az. 7 AZR 733/16

Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts.

 

Rechtsanwalt Fachanwalt Arbeitsrecht

Andreas Babor, Fachanwalt für Arbeitsrecht zum Urteil des BAG:

 

"Mit dem Urteil korrigiert das Bundesarbeitsgericht seine bisherige Rechtsprechung aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom Juni 2018. Das BVerfG entschied, dass eine sachgrundlose Befristung eines Arbeitsverhältnisses grundsätzlich nur möglich ist, wenn der Arbeitnehmer nicht bereits zuvor in einem Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitgeber gestanden hat. Die einschränkende 3-Jahres-Rechtsprechung des BAG ist verfassungswidrig." 

 


Arbeitsrecht Urlaub Verlust Urlaubstage

19.11.2018 - Europäischer Gerichtshof zum Urlaubsanspruch

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit seinen Urteilen Az.: C-619/16, C-684/16, Az:. C-569/16 und C-570/16 die Rechte von Arbeitnehmern gestärkt. Ein Verlust des Jahresurlaubs ist auch bei Nichtbeantragung nicht mehr so einfach möglich. Bei Ableben des Beschäftigten haben die Erben Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich der verbleibenden Urlaubstage. Hintergrund der Entscheidungen waren vier Klagen aus Deutschland, die dem EuGH vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vorgelegt wurden. 

 

Urlaubsanspruch verfällt nicht automatisch

Der Europäische Gerichtshof entschied, dass Arbeitnehmer ihren Urlaubsanspruch nicht deshalb verlieren dürfen, weil sie diesen nicht beantragt haben. Hintergrund des Urteils war ein Rechtsreferendar, der einen finanziellen Ausgleich für seine nicht genommenen Urlaubstage vom Arbeitgeber verlangte. Dieser weigerte sich mit der Begründung, dass der Beschäftigte den Urlaub hätte nehmen können. Der Beschäftigte erklärte jedoch, dass ihm das Lernen für eine bevorstehende Prüfung wichtiger war, als in den Urlaub zu fahren. Dies sahen die Richter des EuGH ebenso und entschieden zugunsten des Arbeitnehmers. Somit besteht ein Anspruch auf finanziellen Ausgleich für den Jahresurlaub, wenn dieser vor Ende eines Beschäftigungsverhältnisses nicht genommen wurde.

 

Arbeitgeber ist in der Beweispflicht

Allerdings besteht nur ein Anspruch auf finanziellen Ausgleich, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über die Konsequenzen nicht aufgeklärt hat. Der Arbeitgeber ist in der Beweispflicht. Hat also der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht explizit darauf hingewiesen, dass sein Urlaubsanspruch bei Nichtbeantragung verfällt, so ist er zu einem finanziellen Ausgleich der Urlaubstage verpflichtet.

 

Erben haben Anspruch auf finanzielle Vergütung

In einem zweiten Gerichtsverfahren ging es um einen Arbeitnehmer, der verstorben war. Dieser hatte noch einen Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub. Die Erben haben durch die Entscheidung des EuGH Anspruch auf eine finanzielle Vergütung der restlichen Urlaubstage.