Regulierung von Verkehrsunfällen

Unfall? Wir regeln das.

Die bayerische Verkehrsunfallstatistik 2018, vorgestellt auf der Pressekonferenz am 22. Februar 2019 in München zeigt einen Zuwachs der Verkehrsunfälle. Im Jahr 2018 ereigneten sich in Bayern 410.252 Verkehrsunfälle. Erfreulicherweise stieg die Zahl der Verletzten im Vergleich zu den vergangenen 10 Jahren nicht an. Gleichwohl muss leider festgestellt werden, dass die Zahl auch nicht reduziert wurde, sondern auf einem hohen Niveau stagniert. So gab es im Jahr 2018  in Bayern 70.301 verletzte Personen. 

 

Ein Unfall lässt sich oftmals nicht vermeiden. Manchmal verschuldet. Oft unverschuldet. Nach dem Unfallgeschehen geht der Ärger los. Ansprüche gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung wollen geklärt werden.

 

Liegt ein Totalschaden vor? Darf ein Mietwagen genutzt werden? Darf die Werkstatt frei gewählt werden? Was muss ich beim Leasing oder bei einer Finanzierung beachten? Was ist mit Wertminderung? Wird ein Schmerzensgeld gezahlt?

 

Alles wichtige Rechtsfragen, die neben der Reparatur des Fahrzeuges oder der Erstattung der Reparaturkosten zu klären sind. 

 

Wenden Sie sich bei einem Verkehrsunfallgeschehen direkt an uns. Die Kanzlei reguliert seit vielen Jahren erfolgreich Unfallschäden gegenüber allen Versicherungen auch bei Auslandsunfällen oder Unfällen mit ausländischem Unfallgegner. Wir verfügen über ein bundesweites Netz an öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, sodass Ihr Unfallschaden schnellstmöglich abgewickelt werden kann.    

 

Im Falle des unverschuldeten Unfallgeschehens hat Haftpflichtversicherung die Kosten unserer Beauftragung zu erstatten! Für Sie fallen dann keine Kosten an.    

Hierauf haben Sie in Recht!

Im Falle eins unverschuldeten Unfalls oder Haftpflichtschadens haben Sie Anrecht auf folgende Leistungen:

 

  • Reparaturkosten oder Auszahlung nach Gutachten
  • Regulierung des Fahrzeugwertes im Falle eines Totalschadens
  • Mietwagen oder Nutzungsausfall
  • Erstattung der Kosten für ihren Rechtsanwalt
  • Erstattung der Kosten des Sachverständigen
  • Wertminderung
  • Berge- und Abschleppkosten
  • Fahrzeugab- und Anmeldegebühren
  • Umbaukosten bei Sonderzubehöhr
  • Standgeld
  • Allgemeine Unkostenpauschale  

 

Totalschaden und Restwert

Im Falle eines Totalschadens erstattet Ihnen die Versicherung grundsätzlich den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts des Unfallfahrzeugs. Die Werte können durch Sachverständigengutachten ermittelt werden.

 

Wir verfügen über ein bundesweites Netz an Sachverständigen, sodass IHr Schaden schnell und unkompliziert festgestellt werden kann.  

Aktuelles zum Unfallrecht


Arbeitsrecht

22.02.2019 - Vorstellung der bayerischen Verkehrsunfallstatistik 2018

Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration stellte auf einer Pressekonferenz am 22.02.2019 die neue Verkehrsunfallstatistik 2018 vor.  

 

Im Jahr 2018 kam es zu 410.252 Unfällen. Dabei wurden 70.301 Personen verletzt. Im Vergleich zum Jahr 2000 hat sich die Zahl der getöteten Verkehrsteilnehmer mehr als halbiert. Die meisten tödlichen Unfälle passieren auf Landstraßen.  

 

Rechtsanwalt Fachanwalt Arbeitsrecht

Andreas Babor, Rechtsanwalt zur neuen Statistik:

 

"In den letzten Jahren hat sich der prozentuale Anteil an Verletzten und Verkehrsopfern im Verhältnis zu der Anzahl an Unfällen leicht gebessert. Dies ist eine positive Entwicklung, wenn gleich noch immer zu viele Verkehrsopfer zu beklagen sind." 

 

 

Im Falle eines leichten Unfalls, aber auch im Falle schwerwiegender Unfallfolgen stehen wir Ihnen zur Seite und regulieren Ihre Ansprüche. 


Arbeitsrecht Urlaub Verlust Urlaubstage

11.02.2019 - OLG Braunschweig: Vollkaskoversicherung muss Schäden durch allein losfahrendes Automatikfahrzeug bezahlen

Die Kfz-Vollkaskoversicherung muss auch dann für ein Schadenereignis einstehen, wenn der Sachverhalt im Einzelnen nicht aufgeklärt werden kann. Maßgeblich sei allein, dass die Schäden nach Art und Beschaffenheit nur auf einem Unfall beruhen könnten.

 

Der Kläger hatte gegen seine Vollkaskoversicherung auf Ersatz der Schäden nach einer Kollision mit einer Toreinfahrt geklagt. Als Begründung machte er geltend, dass sich sein Automatik-Fahrzeug selbstständig in Bewegung gesetzt habe, obwohl er ausgestiegen und daher niemand am Steuer gewesen sei. Bei dem Versuch, das Fahrzeug zu stoppen, sei er dann aufs Gaspedal gekommen, woraufhin das Fahrzeug nach vorne geschossen sei und einen Torflügel durchbrochen und zwei Stützpfeiler mitgenommen habe. Dieses Geschehen glaubte seine Vollkaskoversicherung nicht. 

 

Oberlandesgericht Braunschweig, Urteil vom 11.02.2019 (Az.: 11 U 74/17)


Arbeitsrecht Urlaub Verlust Urlaubstage

BGH: Unfallraser ist Mörder

Erstmals hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe ein Mordurteil nach einem tödlichen Autounfall gegen einen Raser bestätigt. Das Landgericht Hamburg hatte einen bedingten Tötungsvorsatz angenommen und den zur Tatzeit 24 Jahre alten Mann im Februar 2018 zu lebenslanger Haft verurteilt.

 

Der 4. Strafsenat des BGH habe die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen, teilte das oberste Zivilgericht nun in Karlsruhe zu dem Urteil mit. Der in Hamburg verurteilte Litauer hatte am frühen Morgen des 4. Mai 2017 ein Taxi gestohlen und war mit dem unbeleuchteten Fahrzeug betrunken auf der Flucht vor der Polizei durch Hamburg gerast. In der Innenstadt lenkte er den Wagen mit hoher Geschwindigkeit auf die dreispurige Gegenfahrbahn und stieß mit einem Wagen zusammen. Ein 22 Jahre alter Mann starb. Zwei weitere Männer erlitten schwere Verletzungen.

Das Landgericht hatte den Angeklagten, der auch keinen Führerschein hatte, wegen Mordes, zweifachen versuchten Mordes und zweifacher gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Der Angeklagte habe mit bedingtem Tötungsvorsatz gehandelt und den Tod anderer billigend in Kauf genommen, hieß es in der Urteilsbegründung.