Facebook darf Daten von WhatsApp-Nutzer nur mit Einwilligung verwenden

Facebook darf personenbezogene Daten deutscher WhatsApp-Nutzer nur bei Vorliegen einer den deutschen Datenschutzvorschriften entsprechenden Einwilligung verwenden, entschied das Verwaltungsgericht Hamburg mit Beschluss vom 25.04.2017  (Az.: 13 E 5912/16).