Gebrauchtwagenkauf: Transportkostenvorschuss bei Nacherfüllung

Der Käufer eines gebrauchten Pkw kann dessen Verbringung an den Geschäftssitz des Verkäufers zum Zwecke der Nacherfüllung von der vorherigen Zahlung eines Transportkostenvorschusses abhängig machen. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 19.07.2017 entschieden. Das Gericht verwies in seiner Begründung darauf, dass die Unentgeltlichkeit der Nacherfüllung gewährleistet werden müsste.