VW-Abgasskandal: Rechtsschutzversicherung muss für Klage einstehen

Das OLG Düsseldorf hat mit Beschluss vom 21.09.2017 (Az. I-4 U 87/17) darauf hingewiesen, dass für eine auf Rückabwicklung des Kaufvertrags gerichtete Schadensersatzklage eines vom „VW-Abgasskandal“ betroffenen Fahrzeugkäufers gegen die Volkswagen AG hinreichende Erfolgsaussichten bestehen. Bereits mehrere Landgerichte haben einen Schadensersatzanspruch gegen die Volkswagen AG wegen des Inverkehrbringens von Dieselfahrzeugen mit manipulierter Abgassoftware bejaht, unter anderem gemäß § 826 BGB (sittenwidrige vorsätzliche Schädigung). Damit ist die Rechtsschutzversicherung zur Deckung verpflichtet und muss leisten.