Bewährungsstrafe für Autofahrer nach Tötung eines Radfahrers

Für die fahrlässige Tötung eines Radfahrers hat eine Autofahrerin, die am Steuer telefoniert hatte, eine 14-monatige Bewährungsstrafe erhalten. 

 

Rote Ampel überfahren

Die 25-Jährige fuhr trotz roter Ampel mit Tempo 50 bis 60 auf eine Kreuzung zu. Das Unfallopfer, ein Radfahrer hatte Grün. Er wurde von dem Fahrzeug der Frau erfasst und mit dem Kopf auf die Dachkante des Autos geschleudert. Er verstarb im Krankenhaus.

Aufwühlendes Telefongespräch geführt

Die Frau habe während der Unfallfahrt mit dem Smartphone ein aufwühlendes Gespräch mit ihrem damaligen Freund in der Trennungsphase geführt. Dabei habe sie aber Ohrstöpsel benutzt, wie es erlaubt sei, sagte der Vertzeidiger.

Das Urteil ist rechtskräftig.