Handelsvertretern stehen die im Fall der Beendigung des Vertragsverhältnisses vorgesehenen Ausgleichs- und Schadensersatzansprüche auch zu, wenn der Vertrag während der vereinbarten Probezeit beendet wird. Dies hat der Europäische Gerichtshof entschieden (EuGH, Urteil vom 19.04.2018 - Az.: C-645/16).