VW Skandal: Ansprüche jetzt durchsetzen!

Viele Geschädigte des VW Abgasskandal möchten wissen, wann Verjährung Ihrer Ansprüche eintritt. Berichte aus dem Internet und Aussagen von Händlern verweisen auf das Jahresende 2017; nach diesem Zeitpunkt können keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden. Dies ist schlicht falsch.

 

Die Verjährung endet erst Ende 2018! Geschädigte des VW Abgasskandal können auch im Jahre 2018 noch Ansprüche geltend machen. Dies gilt in jedem Fall für Schadensersatzansprüche gegen VW, mit denen die Rückabwicklung des Kaufvertrages oder eine Minderung des Kaufpreises verlangt werden kann. Gemäß §§ 195, 199 BGB beginnt die Verjährung gegenüber VW erst dann zu laufen, wenn ein Geschädigter Kenntnis von der Abgasmanipulation erhalten hat. Dies war im Jahre 2015. Die Verjährung hat daher erst mit Schluss des Jahres 2015 zu laufen begonnen und läuft insgesamt 3 Jahre. Dies bedeutet, dass die Ansprüche gegen VW erst Ende 2018 verjähren werden.

 

Auch gegenüber Händlern kann eine Verjährung erst 2018 enden. Zwar verjähren Ansprüche 2 Jahre nach Übergabe des Fahrzeugs und die Händler haben nur bis Ende 2017 auf die Einrede der Verjährung verzichtet. Jedoch ist die Sondervorschrift des § 438 Abs. 3 BGB zu beachten. Hatte der Händler Kenntnis von der Manipulation oder muss er sich das Verhalten von VW zurechnen lassen, gilt ebenfalls die kenntnisabhängige Verjährung von 3 Jahren, die erst Ende 2018 endet. Die Landgerichte Köln und Stuttgart haben sich bereits dazu geäußert, dass ein Händler sich das Verhalten von VW zurechnen lassen muss. Das Landgericht München I, hat dies bereits entschieden. Deshalb werden auch die Ansprüche gegenüber den Händlern erst Ende 2018 verjähren.

 

Die Kanzlei Babor & Schwend Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertritt bundesweit geschädigte Kunden. Die Chancen auf Schadensersatz sind sehr gut. Zuletzt wurde in einer Vielzahl gerichtlicher Verfahren zugunsten der Käufer entschieden. 

 

Zögern Sie nicht! Lassen Sie Ihre Ansprüche prüfen und durchsetzen.