Bremsassistent: Haftung bei Unfall

Bremsassistent von BMW verursacht Unfall

 

München - Der BMW einer Frau, der mit einem Bremsassistent ausgestattet war, bremste plötzlich und unerwartet mitten auf dem Mittleren Ring; das dahinter befindliche Fahrzeug fuhr auf. Der Auffahrende nahm die Haftpflichtversicherung des unerwartet abbremsenden BMWs auf Schadensersatz in Anspruch. Im Prozess am Amtsgericht München wurde nunmehr ein Vergleich geschlossen. Die Versicherung des BMWs muss dem Auffahrenden Dreiviertel der Reparaturkosten erstatten – rund 5000 Euro. 

 

„Dieser Fall ist Neuland“, teilte die zuständige Richterin mit. Ihr sei bisher kein Urteil bekannt, indem ein Gericht über die Haftung eines Unfalls entschieden hatte, der durch fehlerhafte Assistenzsysteme und eine „anlasslose Vollbremsung“ verursacht wurde. Sie regte einen Vergleich an, möglich wäre im Rahmen der Beweisaufnahme auch ein unfallanalytisches Gutachten notwendig gewesen. Das entfällt nun. 

 

Fahrerassistenzsysteme und autonomes Fahren stellen die Gerichte vor neue Herausforderungen. Nicht mehr nur der Faktor Mensch muss als Unfallverursacher in Betracht gezogen werde. Mittlerweile sind auch die elektronischen Einrichtungen des Fahrzeugs auf eine Unfall(mit)verursachung zu untersuchen. 

 

 

In mehreren Verfahren ist es uns mittlerweile gelungen nachzuweisen, dass unser Mandant als Fahrer nicht, oder nicht allein das Verschulden am Verhalten seines Fahrzeuges trifft.