Unternehmensrecht

Im Unternehmensrecht sind Erfahrung und eine hohe Spezialisierung erforderlich und für eine erfolgreiche Beratung maßgeblich.

Die Kanzlei berät Unternehmensgründer, Start-Ups, Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften in allen handels- und gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen. Die Kanzlei verfügt über besondere Expertise bei der Beratung von Geschäftsführern und Vorständen. 

  • Beratung bei der Gründung eines Unternehmens
  • Gründung von Kapitalgesellschaften
  • Begleitendes Beratung und Vertretung von Start-Ups
  • Beratung von Geschäftsführern und Vorständen
  • Beratung von Handelsvertretern  
  • Markenrecht
  • Vertragsrecht
  • Forderungsmanagement