Die Kanzlei berät Unternehmensgründer, Start-Ups, Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften in allen handels- und gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen. Die Kanzlei verfügt über
besondere Expertise bei der Beratung von Geschäftsführern und Vorständen.
- Beratung bei der Gründung eines Unternehmens
- Gründung von Kapitalgesellschaften
- Begleitendes Beratung und Vertretung von Start-Ups
- Beratung von Geschäftsführern und Vorständen
- Beratung von Handelsvertretern
-
Markenrecht
- Vertragsrecht
- Forderungsmanagement