Wirtschaftsstrafrecht

Unter Unternehmensstrafrecht oder Wirtschaftsstrafrecht versteht man alle Straftatbestände, die in Verbindung mit einer unternehmerischen Betätigung stehen. In Betracht kommen insbesondere Delike wie

  • Betrug,
  • Untreue,
  • Insolvenzverschleppung,
  • Steuerhinterziehung,
  • Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen,
  • Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr,
  • Geldwäsche,
  • Unterschlagung,
  • Urkundenfälschung,
  • Diebstahl geistigen Eigentums,
  • Vorteilsannahme und -gewährung,
  • Bankrott, Verletzung der Buchführungspflicht, Gläubigerbegünstigung, Schuldnerbegünstigung und
  • Kapitalanlagebetrug.

Förderlichstes Ziel im Unternehmensstrafrecht ist es, Schaden von Ihrer Person und Ihrem Unternehmen abzuwenden. Ein erfahrener Strafverteidiger beherrschft die Kunst, das Verfahren in vielen Fällen zu beenden, bevor die Öffentlichkeit davon etwas erfährt.

 

Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit einem im Wirtschaftsstrafrecht erfahrenen Strafverteidiger ist daher zwingend zu empfehlen. Ihr Strafverteidiger wird in enger Abstimmung mit Ihnen eine auf ihre Person und die Bedürfnisse Ihres Unternehmens ausgerichtete Verteidigungsstrategie ausarbeiten.